Landauer Software, Software vom Landwirt für den Landwirt

LS Milchkuh 4.0

Der Kuhplaner vom Landwirt für Landwirte

Detail: Tierärztliche Behandlungen mit Wartezeithinweis, Bestandsbuchverordnung

Durch die Bestandsbuchverordnung sind Sie dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über Behandlungen Ihrer Tiere vorzunehmen. Sie können für jedes Tier tierärztliche Behandlungen erfassen. Anschließend kann ein Ausdruck für das Bestandsbuch erstellt werden.
Bei Behandlungen mit Wartezeit wird zusätzlich in den aktuellen Hinweisen ein Warnhinweis ausgegeben, solange die Wartezeit besteht.

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